Nachhaltigkeit

Stand: April 2025

In Übereinstimmung mit dem Nachhaltigkeitsverständnis der Europäischen Union ist Nachhaltigkeit nicht nur auf ökologische Aspekte zu begrenzen, sondern soll vielmehr das gesamte ESG-Spektrum (Environment, Social und Governance) zu berücksichtigen. Die Ott, Hagen & Partner AG unterliegt diesbezüglich Offenlegungspflichten aus der Sustainable Finance Disclosure Regulation (OffenlegungsVO), der Art. 5 bis 8 TaxonomieVO und der delegierten VO (EU) 2022/1288. In Erfüllung dieser Offenlegungspflichten geben wir Folgendes bekannt:

Die Ott, Hagen & Partner AG setzt derzeit die gemäss den EU-Regularien vorgesehenen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken beim Investitionsentscheidungsprozess nicht um und berücksichtigt folglich die nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren nicht. Dies liegt unter anderem daran, dass keine Strategie verfolgt wird, die eine Einschränkung hinsichtlich der Produktpalette mit sich zieht.

Unsere Vergütungssysteme sind einem angemessenen Management der Nachhaltigkeitsrisiken zuträglich. Es ist so ausgelegt, dass keine Anreize bestehen übermässige Risiken einzugehen. Im Rahmen unseres Vergütungssystems wird den Interessen des Kunden jederzeit Rechnung getragen. Es gibt somit auch keine Anreize bestimmte Finanzinstrumente zu erwerben. Es werden auch keine Anreize für ein häufiges Kaufen und Verkaufen von Finanzinstrumenten gesetzt. Insgesamt ist das Vergütungssystem darauf ausgelegt, Interessenkonflikte zu vermeiden. Vorgenanntes gilt auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken. Das Vergütungssystem ist neutral aufgesetzt, d.h. es werden keine Anreize gesetzt bestimmte Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen oder aber diese zu vermeiden.